Unzulässige Bürgerbudget-Vorschläge 2024 (Archiv)
Insgesamt wurden 39 Vorschläge eingereicht und davon 8 Vorschläge als unzulässig bestimmt:
- Elternportal – Kitaplatz online finden
Ein Online-Dienst für Eltern, die Kita-Platz suchen, wo freie Plätze angezeigt werden, dadurch wird die Suche erleichtert und die Vergabe von Kita-Plätzen transparenter geschaltet. Vorgeschlagen wird hier eine einfache Variante, welche später beliebig erweitert werden kann sogar bis hin zum Online-Abschluss eines Betreuungsvertrages, also: Suche, Anfrage, Einreichung von Unterlagen, Zustimmung, Vertrag Unterzeichnung. Auch ein Kita-Modul wäre später denkbar, welches Eltern bei der Kommunikation mit der Kita unterstützen kann, so geht keine Information verloren. Durch die Digitalisierung schützen wir auch die Umwelt.
Kosten: 15.000,00 €
Stellungnahme der Verwaltung: Laut Stellungnahme des zuständigen Fachbereiches lässt sich der Vorschlag nicht umsetzen. Durch das Onlinezugangsgesetz ist die Stadt Schwedt/Oder generell verpflichtet, die Anmeldung von Kita-Plätzen online möglich zu machen. Hierzu wird in Zukunft ein Onlinezugang geschaffen, der es Eltern gestattet, die Anmeldung für einen Kita-Platz online vorzunehmen. Alle darüber hinausgehenden Informationen und Angebote könnten allein aufgrund der bestehenden Trägervielfalt (z. B. EJF, UBV, Lebenshilfe, u. a.) innerhalb des Stadtgebietes nur durch das manuelle Zusammentragen der Informationen gewährleistet werden, was dann auch weiterhin regelmäßig gepflegt werden muss. Hierbei ist noch nicht berücksichtigt, ob die freien Träger diese Maßnahme überhaupt unterstützen möchten. Der Aufwand, diesen Vorschlag zu realisieren bzw. ihn zukünftig zu pflegen, würde sich damit in zu hohen Kosten und Folgekosten widerspiegeln.
- Verbotszeichen Rauchen, Drogen und Alkohol auf allen städtischen Spiel- und Sportplätzen
Es wäre sinnvoll, ein zusätzliches Verbotszeichen – Rauchen, Drogen und Alkohol auf allen städtischen Spiel- und Sportplätzen – anzubringen. Ein freier Platz ist bereits vorhanden auf den Spielplatzschildern. Dadurch werden die Kinder nicht nur vor schädlichen Einflüssen geschützt, sondern auch die immer weiter zunehmende Vermüllung gemindert. Auch durch das konsequente Rauchverbot finden sich deutlich weniger Zigarettenkippen im Spielplatzsand und somit bestehen weniger Gesundheits-risiken für die spielenden Kinder. Falls es zu einer Auseinandersetzung beim Verstoßen kommt, reicht dann ein Handzeichen in Richtung der Verbotszeichen.
Kosten: 15.000,00 €
Stellungnahme der Verwaltung: Das Rauchen auf Kinderspielplätzen ist nach dem Brandenburgischen Nichtrauchendenschutzgesetz grundsätzlich nicht gestattet und alle Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit Drogen richten sich in Deutschland unter anderem nach dem Betäubungsmittelgesetz. Alles andere, wie das Rauchen auf Sportplätzen und Alkohol auf Spiel- und Sportplätzen, ist nach heutigem Stand in Deutschland nicht verboten. Daher würden Verbotsschilder nicht nur eine falsche Rechtssituation darstellen, sondern darüber hinaus wäre auch jegliche Ahndung unmöglich, da es schlichtweg an einer Ermächtigungsgrundlage fehlt.
- Karaoke-Bar in Schwedt
Ich, Britta Banowski, in Schwedt/Oder geboren und aufgewachsen, jetzt vor kurzem erst zurückgekehrt, möchte mit Ihrer Hilfe die erste richtige Karaoke-Bar in Schwedt/Oder eröffnen, denn Musik verbindet Generationen und weil ich selbst in Hannover gerne gesungen habe, möchte ich sie nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder eröffnen, denn die Stadtteile Talsand und Waldrand sind nach dem Umbruch von dem eigentlichen Zentrum der Stadt wie abgeschnitten und so möchte ich diese Schnittstelle wieder schließen, indem ich zentral in der Nähe vom Bahnhof und den Stadtteilen eröffne. Die Karaoke-Bar ist bis auf Tische und Stühle schon mit einem Tresen ausgestattet, mir fehlt die technische Ausstattung und die Elektrik, die man dafür braucht und da ich schon private Umfragen gemacht habe, scheint der Vorschlag gut anzukommen und da ich Früh-Rente beziehe, durch die jahrelange Pflege meines Mannes, fehlt es mir auch eben an den finanziellen Mitteln. Und dafür brauche ich Ihre Hilfe, denn was gibt es Schöneres, als eine Familienfeier oder Hochzeit mit einem Karaoke-Abend ausklingen zu lassen.
Kosten: 2.000,00 € | eingereicht durch: Britta Banowski
Stellungnahme der Verwaltung: Eine der Voraussetzungen für die Teilnahme am Bürgerbudget ist, dass es sich gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. f um eine Maßnahme handeln muss, die im gemeinnützigen Interesse liegt. Dies ist hier bei der Ausstattung eines geplanten Unternehmens nicht der Fall.
- Gehwegbeleuchtung entlang Karl-Teichmann-Straße
Beleuchtung des Geh- und Fahrradweges entlang der Karl-Teichmann-Straße, vom Kreisverkehr bis Kreuzung Libellenweg
Kosten: k. A.
Stellungnahme der Verwaltung: Laut Stellungnahme des zuständigen Fachbereiches ist eine solche Baumaßnahme nicht mit dem zur Verfügung stehenden Budget für einen Vorschlag von 15.000,00 EUR zu schaffen. Eine Baumaßnahme in dieser Größenordnung würde die zur Verfügung stehenden Mittel um ein Vielfaches übersteigen. Darüber hinaus würden die Betreibung und Instandhaltung der Beleuchtung über die Folgejahre hohe Kosten nach sich ziehen.
- Bau eines Fußgänger-/Fahrradweges Bahngleisübergang Vierradener Chaus-see/Lindenallee in Richtung Oder-Center
Der Bau des Fußgänger-/Fahrradweges (analog des Weges von der Europa-Kreuzung zum Landgrabenpark) hat etwa eine Länge von 45 Metern. Es wäre ein Lückenschluss, der diesen Bereich aufwertet. Der zurzeit provisorische Weg wird von vielen Menschen zu Fuß bzw. mit Fahrrad benutzt, um zum Oder-Center und zu näheren Dienstleistern zu gelangen – seien es die Bewohner aus Vierraden, aus dem Stadtgebiet Neue Zeit oder die Anwohner im Bereich der Passower Chaussee.
Kosten: k. A. | eingereicht durch: Frank Jeschke
Stellungnahme der Verwaltung: Laut Stellungnahme des zuständigen Fachbereiches ist der Vorschlag rechtlich nicht umsetzbar. Das Grundstück, auf dem der Weg verläuft, gehört nicht der Stadt Schwedt/Oder. Alle Versuche in der Vergangenheit, eine gemeinsame Lösung mit dem Eigentümer des Grundstückes zu erreichen, führten zu keinem Ergebnis.
- Gemeinschaftsgarten
Ein Gemeinschaftsgarten ist potentiell der ideale Ort für Zugehörigkeit und Geselligkeit unterschiedlicher Menschen, ob jung oder alt, männlich oder weiblich und besonders für Kinder – er kann gleichzeitig zur Integration beitragen. Gegärtnert werden sollte nach ökologischen Prinzipien – kein Torf, keine synthetischen Pflanzenschutzmittel oder Pestizide – Permakultur könnte evtl. auch eine Rolle spielen. Wichtig ist, der Kreativität freien Lauf zu lassen, z. B.: rückenschonende Hochbeete, Beete speziell für Kinder, Totholzaufschichtung für kleine Tiere (Insekten, Käfer). Leute, die sich handwerklich einbringen wollen, hätten auch ein Betätigungsfeld, etwa beim Bauen der Hochbeete oder Sitzgelegenheiten, Einrichten von Einzel- und Gemeinschaftsbeeten u. a. Ein gemeinsames Essen der geernteten Gemüsesorten bzw. des Obstes wäre im Herbst sicher der krönende Abschluss des Gartenjahres. Der Standort sollte so zentral wie möglich sein, z. B. rechts oder links des J.-Marchlewski-Ringes.
Kosten: k. A.
Stellungnahme der Verwaltung: Laut Stellungnahme des zuständigen Fachbereiches ist der Vorschlag mit dem zur Verfügung stehenden Budget nicht realisierbar. Die Einrichtung und Unterhaltung eines solchen Projektes übersteigt die 15.000,00 EUR bei Weitem, auch über die kommenden Jahre gerechnet. Es gibt auch bereits vergleichbare Projekte, die versuchen, diese Idee umzusetzen, wie z. B. der Schulgarten in der Bruno-Plache-Straße 1 oder der Tafelgarten Schwedt der MUG Brandenburg e. V. in der Passower Chaussee.
- Fußgängerüberweg auf Höhe der Dialyse in Richtung Kanal
Der Übergang in der Berliner Allee von der Einrichtung für Dialysepatienten hinüber zur anderen Straßenseite ist für viele der schon älteren Patienten nur noch schwer und langsam möglich. Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist oft schwer einzuschätzen und man hat Angst, die Straße nicht schnell genug zu überqueren. Hier würde ein Fußgängerüberweg oder eine ähnlich Einrichtung helfen, den älteren und manchmal auch nicht mehr so mobilen Mitbürgern und vor allem den Patienten der Dialyse eine gefahrlose Überquerung zu ermöglichen.
Kosten: k. A.
Stellungnahme der Verwaltung: Rechtlich gesehen ist für jede Änderung der Straßenbenutzung eine Anordnung der unteren Verkehrsbehörde zwingend erforderlich. Solche Entscheidungen werden aufgrund von gesetzlichen Regelungen getroffen, die nicht Teil einer öffentlichen Abstimmung sein können. Leider sind darüber hinaus auch bauliche Änderungen an der Straßenführung nicht möglich. Um beispielsweise eine Mittelinsel zu errichten, ist die Straße nicht breit genug und eine Realisierung wäre auch nicht mit den zur Verfügung stehenden Mitteln aus dem Bürgerbudget finanzierbar.
- Ausbau Holperweg zwischen Meyenburg und Schwedt/Oder
katastrophale Verbindung zwischen Schwedt/Oder und Meyenburg
Kosten: k. A. | eingereicht durch: Robert Körner
Stellungnahme der Verwaltung: Eine solche Baumaßnahme ist mit dem zur Verfügung stehenden Budget für einen Vorschlag von 15.000,00 EUR nicht zu schaffen. Eine Baumaßnahme in dieser Größenordnung würde die zur Verfügung stehenden Mittel um ein Vielfaches übersteigen.