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Besuchsverbot im Schwedter Klinikum (Archiv)

Foto: Klinikeingang
Haupteingang zum Asklepios Klinikum Uckermark

„Der Schutz unserer Patienten, Besucher und Mitarbeiter steht für uns an oberster Stelle“, sagt Ulrich Gnauck, Geschäftsführer des Schwedter Klinikums. „Als Schwerpunktkrankenhaus der Region tragen wir eine besondere Verantwortung“, so Gnauck weiter. „Deshalb haben wir uns angesichts steigender Infektionszahlen präventiv dazu entschieden, wieder ein Besuchsverbot auszusprechen.“

Medizinisch begründbare Ausnahmen gelten jedoch weiterhin, so unter anderem bei Besuchen durch Angehörige bei Palliativpatienten, bei Tumorpatienten oder als Begleitperson von Kindern oder bei Geburten. Besucher dieser Personengruppen erhalten bei Aufnahme oder nach telefonischer Abstimmung mit dem behandelnden Arzt einen Passierschein. Mit diesem persönlichen Passierschein wird dann an der Rezeption eine Besuchserlaubnis gegen Vorlage eines Pfands (Personalausweis, Führerschein, Krankenkassenkarte, etc.) ausgehändigt und dokumentiert. Die Rückgabe der Besuchserlaubnis wird nach Pfandrückgabe ebenfalls mit Uhrzeit vermerkt.

Das Besuchsverbot betrifft ausschließlich den stationären Bereich. Die Arztpraxen des MVZ sind nach wie vor unter Einhaltung der Hygieneregeln, wie Tragen eines Mund-Nasenschutzes und Einhaltung des gültigen Mindestabstands von 1,5 Meter, erreichbar.

Die Klinikleitung bittet alle Besucher und Patienten der Kliniken und Praxen um Verständnis für diese Maßnahmen und betont, dass das Personal angewiesen ist, diese Maßnahmen umzusetzen. Diskussionen über Ausnahmen, Sinn und Zweck werden nicht zugelassen und führen zur Wahrnehmung des Hausrechtes. Leider ist dieser Hinweis notwendig, da es einige Zeitgenossen gibt, die glauben mit aggressivem Auftreten ihr eigenes Recht durchzusetzen.

Unabhängig davon bedankt sich die Klinikleitung für das bisherige Verständnis der Menschen.

(19. Oktober 2020)

https://www.asklepios.com/schwedt