Begrüßungsgeld für Neugeborene (Archiv)
Seit 2019 steht jedem Neugeborenen, dessen Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Geburt die Stadt Schwedt/Oder ist, ein Begrüßungsgeld in Höhe von 100 € zu. Dies gilt nach wie vor.
Bei der Anmeldung im Standesamt bekommen die Eltern das Geld zusammen mit der Geburtsurkunde überreicht. Wer sein Baby nicht in Schwedt zur Welt gebracht hat, sollte sich mit der Geburtsurkunde des Kindes an das Schwedter Standesamt wenden, um das Begrüßungsgeld in Empfang nehmen zu können.
Pro Jahr werden etwa 200 Kinder mit Wohnsitz in Schwedt geboren. Das ist zu wenig, um das Älterwerden der Schwedter Bevölkerung zu stoppen. Als Zeichen des Willkommens und der Wertschätzung junger Mütter und Väter beschloss die Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2018, die entsprechenden Haushaltsmittel jährlich bereitzustellen und unbürokratisch auszugeben.