Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Bauträger gesucht

Flächen für eine Wohnbebauung im Bereich Lauseberg im Ortsteil Blumenhagen

Foto: Sandfläche vor dem Waldstück
Beräumte Fläche am Lauseberg (März 2023)
Die große kreisangehörige Stadt Schwedt/Oder ist das wirtschaftliche Zentrum der Uckermark und gehört zu den großen Industrie- und Innovationsstandorten in Deutschland. Die unmittelbare Nähe zum Nationalpark Unteres Odertal und das breite kulturelle Angebot sowie die vorhandene schulische und medizinische Infrastruktur, kurze Wege und das viele Grün machen Schwedt/Oder und seine Ortsteile zu einem interessanten Ort zum Leben. Kurz: den „Platz für morgen“.

Die Stadt Schwedt/Oder bietet Flächen für eine Wohnbebauung im Bereich Lauseberg im Ortsteil Blumenhagen zum Kauf an. Dem Käufer obliegt die Erschließung, Parzellierung und eigenständige Vermarktung der entstandenen Grundstücke.

Lage

Die Lage der angebotenen Flächen im Stadtgebiet Schwedt/Oder sowie im Ortsteil Blumenhagen selbst, ist auf den beigefügten Plänen und Luftbildern erkennbar.

Angeboten werden folgende Flächen in der Gemarkung Blumenhagen, Flur 2:
Fläche A: Teilfläche des Flurstücks 119/7 mit ca. 10.177 m² Baufläche
Fläche B: Flurstück 119/8 mit 3.926 m² Arrondierungsfläche

Die verkehrstechnische Erschließung der Fläche A erfolgt über die Straße Lauseberg. Medientechnisch ist die Fläche A für eine Wohnbebauung neu zu erschließen.

Planungsrecht

Die Fläche A liegt im Geltungsbereich des am 26.04.2023 in Kraft getretenen Bebauungsplanes „Lauseberg I“ der Stadt Schwedt/Oder, Ortsteil Blumenhagen. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach den Festsetzungen im Bebauungsplan. Für die Fläche A ist im Wesentlichen die Entwicklung einer bis zu 2-geschossigen Wohnbebauung, bestehend aus freistehenden Einfamilienhäusern, möglich. Die Entwicklung der Wohnbebauung kann sowohl straßenbegleitend als auch in die Tiefe, durch Planung einer erschließenden Zuwegung, erfolgen (Bebauung in der 2. Reihe).

Die Fläche B liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Der Außenbereich ist grundsätzlich von Bebauung freizuhalten.

Die Flächen wurden vormals landwirtschaftlich (Stallanlagen) und nachfolgend gewerblich genutzt. Sämtliche Aufbauten wurden sach- und fachgerecht entsorgt. Nutzungseinschränkungen für die beabsichtigte Wohnnutzung liegen nachweislich nicht vor.

Für die Flächen liegen folgende Gutachten vor, die auf Nachfrage eingesehen werden können:
a) Baugrunderkennung und -beurteilung, Ergebnisbericht Nr. 237101 vom 24.01.2024
b) Orientierende Bodenuntersuchung gem. § 12 BBodSchV für den Wirkungspfad Boden-Mensch, Abschlussbericht in der Fassung vom 17.02.2025

Kaufpreis

Fläche A:
Die Veräußerung von Grund und Boden der Fläche A richtet sich nach dem aktuellen Bodenrichtwert (BRW), welcher durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Uckermark jährlich nachgewiesen wird. Der Bodenrichtwert für Bauland liegt in diesem Gebiet bei aktuell 35,00 €/m². Bei einer Gesamtfläche von ca. 10.177 m² ergibt das einen Kaufpreis in Höhe von 356.195,00 €.

Fläche B:
Die Veräußerung von Grund und Boden der Fläche B richtet sich nach dem aktuellen Verkehrswert des Grundstückes. Da sich die Fläche B im planungsrechtlichen Außenbereich befindet und daher grundsätzlich frei von Bebauung zu halten ist, ist nicht der volle Bodenrichtwert anzusetzen. Durch einen Sachverständigen wurde der aktuelle Verkehrswert ermittelt. Dieser beträgt für die Fläche B demnach insgesamt 1.000,00 €.

Der Gesamtkaufpreis für Fläche A und B beträgt demnach 357.195,00 € (356.195,00 € Fläche A + 1.000,00 € Fläche B).

Kosten für die medientechnische Erschließung und die innere Erschließung liegen beim Käufer.
Sämtliche mit der Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten wie Notarkosten, Vermessungskosten, Grunderwerbssteuer usw. trägt der Käufer.

Bewerbungsverfahren

Der oder die Erwerber können sowohl als Bauträger für die Erschließung, einschließlich der Realisierung der Wohngebäude, auftreten (Gesamtumsetzung) oder aber als Erschließungsträger die Gesamtfläche für eine Bebauung Dritter vorbereiten.
Einzelbewerbungen für die Flächen A und B sind unzulässig.

Bis zum 31.08.2025 können sich interessierte Käufer schriftlich bewerben per formlosen Antrag über die Postanschrift:

Stadt Schwedt/Oder
Flächenmanagement
Dr.-Theodor-Neubauer Straße 5
16303 Schwedt/Oder

Neben der Bewerbung sind sowohl Unterlagen einzureichen, die die Absicherung der Finanzierung glaubhaft machen als auch ein Konzept, das die beabsichtigte Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen darstellt und beschreibt. Die Unterlagen werden vertraulich behandelt. Ausschlaggebend für die Erteilung des Zuschlages ist das eingereichte inhaltliche und zeitliche Umsetzungskonzept mit der formulierten konkreten Realisierungsabsicht des Projektes.

Nach Ablauf der Frist eingereichte Unterlagen bleiben unberücksichtigt.

Über den Verkauf der Grundstücke entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder.
Rechtsansprüche aus dieser Ausschreibung und der Vergabeentscheidung können nicht hergeleitet werden. Die Stadt Schwedt/Oder kann frei über die Erteilung eines Zuschlages entscheiden.

Weitere Auskünfte

Frau Köhn: Telefon: 03332 446-315
Frau Hügelow: Telefon: 03332 446-130

Stadt Schwedt/Oder, Flächenmanagement
Außenstelle: Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 24
16303 Schwedt/Oder

E-Mail: liegenschaften.stadt@schwedt.de

Karte mit roter Markierung
Lage der Liegenschaft im Stadtgebiet von Schwedt/Oder

Luftbild mit roter Markierung
Luftbild der angebotenen Grundstücke und Flächenaufteilung

Karte
Auszug aus dem Bebauungsplan „Lauseberg I“ der Stadt Schwedt/Oder, Ortsteil Blumenhagen