Straßenreinigung und Winterwartung
Die Stadt Schwedt/Oder betreibt die Reinigung und die Winterwartung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, straßenbegleitenden Gehwegen und öffentlichen Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortslage als öffentliche Einrichtung soweit die Reinigung nicht Grundstückseigentümern übertragen wurde. Die Reinigung und Winterwartung wird gemäß Straßenverzeichnis auch auf Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage durchgeführt.
Im Straßenverzeichnis ist die Häufigkeit der Straßenreinigung festgelegt. Alle übrigen öffentlichen, nicht aufgeführten Gehwege, Plätze, Zufahrten sowie Parkplätze sind von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke einmal monatlich zu reinigen.
Stark frequentierte Freiflächen, Wege und Vorplätze sind durch den Eigentümer der angrenzenden Grundstücke einmal wöchentlich zu reinigen.
Die Winterwartung von Fahrbahnen durch die Stadt erfolgt nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, soweit das zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.
In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr sind sie an Werktagen bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr zu beseitigen.
Gebühren
- entsprechend Straßenreinigungsgebührensatzung
Rechtsgrundlagen
- Erstes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes
- Straßenreinigungssatzung
- Straßenreinigungsgebührensatzung