Sicherheitskonzept bei Großveranstaltungen
Für Veranstaltungen im Freien mit mehr als 5.000 zeitgleich erwartenden Besucher ist ein Sicherheitskonzept erforderlich.
Die Gefahrenanalyse und das Sicherheitskonzept sollen den Veranstalter auf mögliche Risiken und Szenarien aufmerksam machen, die während einer Großveranstaltung entstehen können. Das Sicherheitskonzept sorgt u. a. dafür, dass im Krisenfall auch entsprechend gehandelt wird, weil allen Verantwortlichen die notwendigen Schritte bekannt sind. Ziel eines Sicherheitskonzeptes ist es, die Verantwortlichkeiten festzulegen, verantwortliche Personen zu benennen, Szenarien zu beschreiben, die Verfahrensregelungen und Kommunikationswege festzulegen und den Personaleinsatz zu planen. Aufgestellt und umgesetzt wird das Sicherheitskonzept für eine Veranstaltung immer von Veranstalter. Sie Sicherheitsbehörden prüfen das eingereichte Konzept und wirken bei der Umsetzung im Rahmen der ihnen obliegenden Aufgaben mit. Erforderliche Anzeige- und Genehmigungspflichten bleiben davon unberührt.
Der Umfang eines Sicherheitskonzeptes kann von Veranstaltung zu Veranstaltung stark variieren, daher ist die angebotene Gliederung (Downloads) nur exemplarisch und dient vielmehr als Hilfestellung. Einzelheiten sollten rechtzeitig im Vorfeld mit den Sicherheitsbehörden geklärt werden.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten im Land Brandenburg (Brandenburgische Versammlungsstättenverordnung – BbgVStättV)