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Planungsrechtliche Stellungnahmen und Beratung

Im Fachbereich Stadtentwicklung und Bauaufsicht erhalten Bürger, Betriebe, Institutionen, Grundstückseigentümer, Bauherren und Investoren Auskünfte zu bauplanungsrechtlichen, grundstücks- oder standortbezogenen Problemen. Sie erhalten Beratung zur Nutzung und Bebaubarkeit von Grundstücken und Entwurfsalternativen sowie zur städtebaulichen Planung und Gestaltung vor und während des Baugenehmigungsverfahrens. Es werden Planauskünfte und schriftliche Auskünfte zum Planungs- und Baurecht erteilt.

Gebühren

  • entsprechend Verwaltungsgebührensatzung

Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
  • Bebauungspläne der Stadt Schwedt/Oder, Flächennutzungsplan
  • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Schwedt/Oder

Kontakt mit dem Fachbereich 3

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Stadtplanung

Ansprechpartner
Herr Frank Hein
Zimmer
Alte Fabrik, Raum 115
Telefon
03332 446-341
Ansprechpartner
Frau Sabine Pozdorecz
Zimmer
Alte Fabrik, Raum 111
Telefon
03332 446-359
Ansprechpartner
Frau Kati Hübbe
Zimmer
Alte Fabrik, Raum 107
Telefon
03332 446-340
Ansprechpartner
Frau Monique Wegner-Zimmermann
Zimmer
Alte Fabrik, Raum 107
Telefon
03332 446-360
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 3
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 12
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-243
stadtentwicklung.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen