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Obdachlosenbetreuung

Zur vorübergehenden Unterbringung von obdachlosen oder sich in außergewöhnlichen Wohnungsnotlagen befindenden Personen unterhält die Stadt Schwedt/Oder die Städtische Unterkunft in der Breiten Allee 31/33.

Gebühren – Entgelte

  • entsprechend Satzung über die Erhebung von Gebühren im Obdachlosenheim der Stadt Schwedt/Oder

Rechtsgrundlagen

  • Verfassung des Landes Brandenburg Art. 47 Abs. 2
  • Ordnungsbehördengesetz (OBG), § 1 Abs 1 i. V. m. § 13 Abs. 1
  • Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, § 2 Abs. 2
  • Satzung über das Betreiben eines Obdachlosenheimes der Stadt Schwedt/Oder
  • Satzung über die Erhebung von Gebühren im Obdachlosenheim der Stadt Schwedt/Oder

Anträge – Formulare – Unterlagen 

  • Einweisungsformular, wird nur im Fachbereich ausgefüllt

Kontakt mit dem Bereich Wohnungswesen

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Wohnungswesen

Ansprechpartner
Frau Mandy Witte
Zimmer
Rathaus, Raum 3.24
Telefon
03332 446-820
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
wohnungswesen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen