Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Kassenautomat

Wenn Sie im Rathaus in der Einwohnermeldebehörde oder im Standesamt vorgesprochen haben und dort für die Bearbeitung Ihres Anliegens Gebühren zahlen müssen, wird man Sie zur Einzahlung des Betrages an den Kassenautomaten in der 1. Ebene neben Raum 1.72 verweisen. Dazu erhalten Sie vom Bearbeiter eine Kassenkarte. Auf ihr sind alle für die Einzahlung notwendigen Angaben eingegeben.

Die Bedienung des Kassenautomaten ist unkompliziert. Sie können sowohl mit Bargeld als auch mit EC-Karte bezahlen. Sie brauchen das Bargeld nicht  abgezählt bereithalten. Der Automat kann einen Restbetrag ausgeben.

Nach Abschluss der Zahlung verbleibt die Kassenkarte im Automaten. Über den eingezahlten Betrag erhalten Sie eine Quittung.

Wartebereich mit Kassenautomat

Weitere Artikel