Illegale Müllablagerung
Grundsätzlich ist jeder Eigentümer eines Grundstückes in der Stadt Schwedt/Oder verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang). Die Entsorgung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, Sperrmüll und Wertstoffen in Schwedt/Oder erfolgt über die öffentliche Abfallentsorgung durch die ALBA Uckermark GmbH im Auftrag der UDG. Gewerbeabfälle, die nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden können, müssen die Erzeuger durch eine entsprechende Firma entsorgen oder verwerten lassen. Siedlungsabfall wird auf einer Verwertungsanlage (Fa. Recon-T in Schwedt) sortiert, da eine Ablagerung dieses Abfalls ohne Vorbehandlung nicht mehr zulässig ist.
Die Deponie Pinnow ist als Abfallentsorgungsanlage nur noch für ausgewählte Abfälle insbeondere mineralische Abfälle zugelassen. Jedes andere Verbringen von Abfällen ist unzulässig.
Jeder Bürger, der illegal seinen Müll ablädt oder verkippt, handelt ordnungswidrig und kann entsprechend mit Bußgeld belegt werden.
Entsorgungsbestellung für Haushalte sind über die Uckermärkische Dienstleistungsgesellschaft mbH (UDG) möglich.
Rechtsgrundlagen
- Kreislaufwirtschaftsgesetz – KWG – in der Neufassung vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212)
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Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG)
Verwarn- oder Bußgeld
- Bußgeld