Grundstücksrechte und Dienstbarkeiten
Bei nachgewiesener Notwendigkeit bewilligt die Stadt Schwedt/Oder auf Antrag Grunddienstbarkeiten und beschränkte persönliche Dienstbarkeiten (z. B. Wegerechte, Leitungsrechte, Übernahme von Abstandsflächen) zu Lasten kommunaler Grundstücke.
Gebühren – Entgelte
- für die Antragstellung: keine
Rechtsgrundlagen
- Bürgerliches Gesetzbuch
Anträge – Formulare – Unterlagen
- formloser Antrag