Direkt zum Inhalt Direkt zur Hauptnavigation

Sprachauswahl

Suche Hilfe
zum Stichwortverzeichnis

Standardnavigation

Hauptnavigation

Feuerwerke (Erlaubnis)

Wer ein Feuerwerk oder Feuerwerkskörper im Zuständigkeitsbereich der Stadt Schwedt/Oder außerhalb der Zeit von Silvester abbrennen will, bedarf hierzu der Erlaubnis des Fachbereiches Ordnung und Brandschutz.

Die schriftliche Anzeige muss 14 Tage vorher erfolgen. Nach Prüfung der Umstände erhält der oder die Antragstellende eine Anzeigebestätigung, die Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung oder ggf. eine Ablehnung.

Ein Feuerwerk darf höchstens 30 Minuten dauern und muss um 22:00 Uhr, in den Monaten Juni und Juli um 22:30 Uhr, beendet sein.

Der Fachbereich kann bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung Ausnahmen zulassen. Besondere Anlässe sind:

  • Geburtstage ab dem 80. Lebensjahr und dann alle 5 Jahre,
  • Eheschließung,
  • Silberne Hochzeit (25 Jahre), Goldene (50 Jahre), Diamantene (60 Jahre), Eiserne (65 Jahre) und Gnadenhochzeit (70 Jahre),
  • Vereinsjubiläum ab dem 25. Gründungsjubiläum und dann alle 5 Jahre,
  • Firmenjubiläum ab dem 25. Gründungsjubiläum und dann alle 5 Jahre.
     

Die Erteilung der Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen zum Schutz anderer und der natürlichen Umwelt verbunden sein, wie der Anwesenheit der Feuerwehr oder der Nachweis einer Haftpflichtversicherung.

Für Flächen, die ausschließlich Erholungszwecken dienen, wie Parks und Kleingartenanlagen, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Die Verwendung von Pyrotechnik, die als Haupteffekt einen Knall erzeugen (Knallkörper), ist verboten.

Feuerwerkskörper dürfen nicht in einer Entfernung von weniger als 1,5 km von einem Landeplatz (zum Beispiel des Klinikums oder des PCKs) abgebrannt werden. Hier ist bei Antragstellung bzw. Anzeige die Erlaubnis der Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg vorzulegen.

Gebühren

  • Ausnahme für Kategorie 2: 60,00 EUR
  • Entgegennahme der Anzeige für Kategorie 3 und 4: 60,00 EUR

Rechtsgrundlagen

  • Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
  • Landesimmissionsschutzgesetz § 12

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Formular: Antrag auf Genehmigung eines Feuerwerks Kategorie 2
  • Formular: Anzeige und Antrag für das Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie 3 und 4
  • Formular: Erklärung zum Feuerwerk mit pyrotechnischen Gegenständen der Klasse IV bzw. Feuerwerkskörper der Kategorie F4

Kontakt mit der Abteilung Ordnungswesen

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Ordnungswesen

Ansprechpartner
Frau Antonia Schmock (Vertretung: Frau Lisanne Blankenfeldt)
Zimmer
Rathaus, Raum 3.20
Telefon
03332 446-621
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
ordnungsamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen