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Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften in der Meldebehörde

In der Meldebehörde werden Abschriften, wenn die Urschrift von einer anderen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigt wird, sowie Unterschriften beglaubigt.

Bei Personenstandsurkunden, wie Geburtsurkunde, Eheurkunde und Sterbeurkunde, wenden Sie sich an die Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat. Wurde zum Beispiel Ihre Eheurkunde im Standesamt Schwedt ausgestellt, dann kann auch nur dort eine Zweiturkunde angefertigt werden.

Gebühren – Entgelte

  • 3,00 EUR bis 6,00 EUR je nach Art der Beglaubigung

Rechtsgrundlagen

  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfGBbg) §§ 1, 33, 34
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) § 29
  • Verwaltungsgebührensatzung

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Original und Kopie des Schriftstücks bzw. der Urkunde
  • Angabe der Behörde, für die die Beglaubigung benötigt wird
  • Personalausweis oder Reisepass 

Kontakt mit der Meldebehoerde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
Wollen Sie einen Termin buchen, folgen Sie diesem Link: https://schwedt.flexappoint.de!

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Meldebehörde

Ansprechpartner
Herr Tobias Steinbrück
Zimmer
Rathaus, Raum 1.12
Telefon
03332 446-853
Ansprechpartner
Frau Martina Rinkau
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-852
Ansprechpartner
Herr Patrick Kraftzik
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-854
Ansprechpartner
Frau Jessica Braun
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-856
Ansprechpartner
Frau Christine Hauschild
Zimmer
Rathaus, Raum 1.71
Telefon
03332 446-851
Ansprechpartner
Frau Anke Damaszek
Zimmer
Rathaus, Raum 1.10D
Telefon
03332 446-239
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
meldewesen.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Mo.
8:30–12:00 Uhr (ohne Termin)
Weitere Zeiten nur nach Termin­verein­barung:
Online-Terminvergabe
telefonisch 03332 446-0

Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen