Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften im Bereich Bürgerberatung und Sozialversicherung
Im Bereich Bürgerberatung und Sozialversicherung werden Abschriften, wenn die Urschrift von einer anderen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigt wird, sowie Unterschriften beglaubigt.
Bei Personenstandsurkunden, wie Geburtsurkunde, Eheurkunde und Sterbeurkunde, wenden Sie sich an die Behörde, die die Urkunde ausgestellt hat. Wurde zum Beispiel Ihre Eheurkunde im Standesamt Schwedt ausgestellt, dann kann auch nur dort eine Zweiturkunde angefertigt werden.
Die Bürgerberatung ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.
Gebühren – Entgelte
- 3,00 EUR bis 6,00 EUR je nach Art der Beglaubigung
Rechtsgrundlagen
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) §§ 1, 33, 34
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X) § 29
- Verwaltungsgebührensatzung
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Original des Schriftstückes
- Kopie des Schriftstückes
- Personalausweis