Befristete Einleitung von Drainwasser, Grundwasser und fließenden Gewässern in die öffentliche Regenwasserkanalisation
Die Stadt Schwedt/Oder betreibt in ihrem Gebiet die Straßenentwässerung und Grundstücksoberflächenentwässerung als öffentliche Einrichtung. Dazu wird die Regenwasserkanalisation genutzt.
Wird eine zeitweise Einleitung von Drain-, Grundwassern und anderen fließenden Gewässern in die öffentliche Regenwasserkanalisation notwendig, kann der Fachbereich Hoch- und Tiefbau, Stadt- und Ortsteilpflege auf Antrag eine befristete Einleitgenehmigung erteilen.
Kosten – Gebühren
- entsprechend Oberflächenwassergebührensatzung
Rechtsgrundlagen
- Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAGBbg)
- Oberflächenentwässerungssatzung
- Oberflächenwassergebührensatzung
Anträge – Formulare – Unterlagen
- ein schriftlicher, formloser Antrag auf zeitweise Einleitung von Drainwasser, Grundwasser und fließende Gewässer in die öffentliche Regenwasserkanalisation
- Erläuterungsbericht mit einer Beschreibung des Vorhabens
- Angaben über die Einleitmengen
- ein mit einem Nordpfeil versehener Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit Darstellung der Einleitstelle