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Bauantrag und Baugenehmigung

Die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schwedt/Oder erteilt  Baugenehmigungen für die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung genehmigungspflichtiger baulicher Anlagen.

Ausführliche Information zu den bauaufsichtliche Verfahren erhalten Sie beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg: www.mil.brandenburg.de.

Die BAUEN ONLINE bietet die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand der Bearbeitung des eigenen Bauantrages zu informieren.

Gebühren

gemäß Brandenburgischer Baugebührenordnung (BbgBauGebO)

Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Brandenburgische Bauordnung, Baugebührenordnung und weitere Landesverordnungen

Satzungen der Stadt Schwedt/Oder einschließlich Bebauungspläne

Anträge – Formulare – Unterlagen

Formulare für den Bauantrag erhalten Sie direkt auf der Internetseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg.

Erhebungsbogen für Bautätigkeitsstatistik (im Internet: www.statistik-bw.de)

Einteilung der Zuständigkeit  

Die Bearbeiter sind für unterschiedliche Bebauungsgebiete zuständig. Die Einteilung ist auf der folgenden Seite beschrieben und auf einer Karte dargestellt.

Kontakt mit der unteren Bauaufsichtsbehörde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner
Frau Angela Dominik
Zimmer
Außenstelle, Raum 1.09
Telefon
03332 446-510
Ansprechpartner
Frau Kerstin Kiehn
Zimmer
Außenstelle, Raum 1.08
Telefon
03332 446-511
Ansprechpartner
Herr Marcel Bernott
Zimmer
Außenstelle, Raum 1.06
Telefon
03332 446-311
Ansprechpartner
Herr Bodo Klan
Zimmer
Außenstelle, Raum 1.06
Telefon
03332 446-317
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 3
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 24
16303 Schwedt/Oder
Fax
bauordnungsamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen