Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Regenwasserkanalisation
Die Stadt Schwedt/Oder betreibt in ihrem Gebiet die Straßenentwässerung und die Grundstücksoberflächenentwässerung als öffentliche Einrichtung. Dazu wird die Regenwasserkanalisation genutzt. Jeder Grundstückseigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Niederschlagswasser auf seinem Grundstück verbleibt bzw. versickert. Sollte das aufgrund des schlechten Baugrundes oder anderer darzulegender gründe nicht möglich sein, ist ein Anschluss an die öffentliche Kanalisation möglich.
Für den Anschluss an das öffentliche Regenwassernetz ist ein formloser Antrag im Fachbereich Hoch- und Tiefbau, Stadt- und Ortsteilpflege zu stellen. Dieser erteilt die Entwässerungsgenehmigung, die mit Auflagen verbunden sein kann. Mit der Genehmigung wird ein Erhebungsbogen für die Bestimmung der angeschlossenen Grundstücksflächen ausgegeben. Dieser ist Grundlage für die Ermittlung der Regenwassergebühren.
Anschlusszwang besteht für Grundstücke, die einen Versiegelungsgrad von mindestens 65 Prozent aufweisen bzw. auch für gebiete, in welchen dieses durch einen Bebauungsplan festgesetzt wurde.
Gebühren
- entsprechend Oberflächenwassergebührensatzung
Rechtsgrundlagen
- Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg (KAGBbg)
- Oberflächenentwässerungssatzung
- Oberflächenwassergebührensatzung
Anträge – Formulare – Unterlagen
- schriftlicher, formloser Antrag auf Anschluss an die öffentliche Regenwasserkanalisation
- Begründung für den notwendigen Regenwasseranschluss (z. B. Baugrund, hoher Versiegelungsgrad o. ä.)
- Erläuterungsbericht mit einer Beschreibung des Vorhabens und seiner Nutzung
- Aufstellung der Regenwasseranfallmenge
- ein mit einem Nordpfeil versehener Lageplan des anzuschließenden Grundstückes im Maßstab 1:500 mit folgenden Angaben: Straße, Hausnummer, vorhandene und geplante bauliche Anlagen auf dem Grundstück, Größe der befestigten Flächen, Grundstücks- und Eigentumsgrenzen, Lage der Grundstücksentwässerungsanlage