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Anschluss an die öffentliche Straße (Grundstücks- und Baustellenzufahrt, Zuwegung)

Um Grundstücke an die öffentliche Straße anzuschließen, insbesondere bei der Errichtung einer Grundstücks- und Baustellenzufahrt oder einer Zuwegung, sind Tiefbauarbeiten an einer öffentlichen Straße und ihren Nebenanlagen erforderlich, siehe auch Aufbruch kommunaler Flächen.

Für diese Arbeiten bedarf es der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Ein entsprechender Antrag ist rechtzeitig und schriftlich zu stellen. Die Zustimmung wird durch Aushändigung einer Genehmigung erteilt. Werden Arbeiten an der Straße und an ihren Nebenanlagen ohne eine solche Zustimmung durchgeführt, kann die Behörde gegen die Bauausführung einschreiten.

Antragsfrist

Die Anträge auf Errichtung von Grundstückszufahrten usw. sind spätestens 2 Wochen vor geplantem Baubeginn schriftlich einzureichen (bei längerfristigen Maßnahmen 1 Monat vorher).

Gebühren

  • entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung

Rechtsgrundlagen

  • Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) §§ 18, 20 und 22
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Verwaltungsgebührensatzung
  • Sondernutzungssatzung

    Anträge – Formulare – Unterlagen

    • Formular: Antrag auf Erteilung einer Zustimmung für die Errichtung von Grundstückszufahrten und Zuwegungen
    • Formular: Antrag auf Erteilung einer Zustimmung  für die Errichtung einer Baustellenzufahrt
    • Dem Antrag sind entsprechende Lagepläne beizufügen, aus denen Art und Umfang der geplanten Arbeiten qualitativ gut lesbar hervorgehen.

      Kontakt mit der Abteilung Straßenplanung

      Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

      Datenschutz:*

      Zuständigkeit

      Straßenplanung

      Ansprechpartner
      Herr Holger Jäckel
      Zimmer
      Alte Fabrik, Raum 214
      Telefon
      03332 446-242
      Adresse
      Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 4
      Dr.-Th.-Neubauer-Str. 12
      16303 Schwedt/Oder
      Fax
      03332 446-243
      tiefbauamt.stadt
      @schwedt.de
      Kontaktformular

      Sprechzeiten

      Di.
      9–12 und 13–18 Uhr
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      9–12 und 13–15 Uhr
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      Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen