Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
Die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistung soll laut Europäischer Dienstleistungsrichtlinie grenzüberschreitend möglich sein. Dafür wurde in Brandenburg das Portal Einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAP) geschaffen.
Die rechtliche Grundlage
Am 12. Dezember 2006 haben Parlament und Rat der Europäischen Union die Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt kurz EG-Dienstleistungsrichtlinie oder EG-DLRL verabschiedet. Der Inhalt dieses Beschlusses ist als PDF-Dokument im Internet zu finden unter: eur-lex.europa.eu.
Was verlangt die EG-DLRL?
Zentraler Bestandteil der EG-DLRL ist die Schaffung eines sogenannten Einheitlichen Ansprechpartners (EAP). Dieser soll den europäischen Dienstleister umfassend über die Verfahrensweise im Land zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit informieren und das Verfahren koordinieren. Zugleich verpflichtet die EG-DLRL die zuständigen Behörden, dass alle zutreffenden Verfahren und Formalitäten „problemlos aus der Ferne und elektronisch“ möglich sind.
EAP für das Land Brandenburg
Für das Land Brandenburg wurde auf Beschluss des Landtages ein Einheitlicher Ansprechpartner (EAP) beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten eingerichtet.
Der EAP bietet unter https://eap.brandenburg.de ein umfangreiches Informationsangebot rund um das Thema Dienstleistungstätigkeit. Das Spektrum reicht von den rechtlichen Grundlagen für eine Gewerbeausübung über die Suche der zuständigen Behörde bis zum Download von Formularen. Hilfreich ist die Persönliche Checkliste, die einen individuellen Leitfaden zu den erforderlichen Formalitäten und Unterlagen eines Anliegens erzeugt.
Gewerbemeldung komplett online
Selbstverständlich ist es im EAP-Portal auch möglich, alle Formalitäten zur Gründung eines Gewerbes elektronisch abzuwickeln. Der registrierte Benutzer kann über eine gesicherte Internetverbindung im Portal den Bearbeitungsstand seines Anliegens verfolgen und erhält über das Portal den Schriftverkehr aus der Vorgangsbearbeitung.
Es gibt die Möglichkeit, das Dokument auch elektronisch zu unterschreiben. Für eine elektronische Signatur benötigen Sie eine Signatur-Chipkarte und einen Kartenleser an Ihrem Computer sowie eine geeignete Software zur Signaturerstellung (z. B. OpenLimit Reader). Falls Sie diese Komponenten besitzen, können Sie den Vorgang vollständig online und ohne Papier abwickeln.
Wenn Sie ohne elektronische Signatur arbeiten wollen, müssen Sie das jeweilige Antragsformular ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und anschließend auf dem Postweg oder per Fax einreichen.
Gewerbeformulare online ausfüllen
Über das Portal eap.brandenburg.de wird eine kostenfreie Möglichkeit geboten, die Formulare GewA1, GewA2 bzw. GewA3 zur Gewerbean-, -um- und -abmeldung mit Hilfe eines Assistenten Schritt für Schritt online auszufüllen. Dafür ist eine Registrierung beim Portal notwendig.
Die Antragsdaten können nach Abschluss der Eingabe an das zuständige Gewerbeamt elektronisch übergeben oder ausgedruckt und per Post geschickt werden. Die Bearbeitung der Gewerbeanmeldung und der Versand erfolgen auf konventionellem Weg.