Rundfunkbeitragspflicht
In der Schwedter Stadtverwaltung werden Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht (vor 2013 GEZ-Anträge auf Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren) nur entgegengenommen und weitergeleitet.
Ausführliche Informationen zum Thema gibt es auf der Internetseite der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten www.rundfunkbeitrag.de
Die Bürgerberatung ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.