Obdachlosenbetreuung
Zur vorübergehenden Unterbringung von obdachlosen oder sich in außergewöhnlichen Wohnungsnotlagen befindenden Personen unterhält die Stadt Schwedt/Oder die Städtische Unterkunft in der Breiten Allee 31/33.
Gebühren – Entgelte
- entsprechend Satzung über die Erhebung von Gebühren im Obdachlosenheim der Stadt Schwedt/Oder
Rechtsgrundlagen
- Verfassung des Landes Brandenburg Art. 47 Abs. 2
- Ordnungsbehördengesetz (OBG), § 1 Abs 1 i. V. m. § 13 Abs. 1
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, § 2 Abs. 2
- Satzung über das Betreiben eines Obdachlosenheimes der Stadt Schwedt/Oder
- Satzung über die Erhebung von Gebühren im Obdachlosenheim der Stadt Schwedt/Oder
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Einweisungsformular, wird nur im Fachbereich ausgefüllt