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Klinikum-Besuchsregel: 2-G (Archiv)

Foto: Margeritenstrauß
Schnittblumen sind bei einem Kranken­haus­besuch meistens gestattet.

Die derzeit sprunghaft steigenden Corona-Infektionszahlen im Landkreis und Land Brandenburg zwingen das Asklepios Klinikum Uckermark zur Reaktion und es werden nur noch Besuche von Patientinnen und Patienten unter Beachtung der 2G-Regel zugelassen. Außerdem besteht für Kinder unter 12 Jahren ein generelles Besuchsverbot.

Die rasant steigenden Infektionszahlen führen bei den Verantwortlichen des Asklepios Klinikum Uckermark zu großen Sorgen. Die stationäre Aufnahme von Patienten erfolgt unter großen Sicherheitsmaßnahmen mit genereller Corona-Testung und Schutzisolation bei Verdacht auf Erkrankung an Covid-19. Ein Unsicherheitsfaktor für den Eintrag des Virus in das Krankenhaus stellen aber auch die Besucher dar.

Aus diesem Grund hat sich die Geschäftsleitung des Asklepios Klinikum in Absprache mit dem Krankenhaushygieniker entschlossen, nur noch geimpfte oder genesene Personen zu Besuchen im Krankenhaus zuzulassen (2G-Regelung). Ein Nachweis über 2G ist mit einem ausgefüllten Kontaktformular vor Betreten des Bettenhauses an der Rezeption vorzulegen. Es gilt weiter eine generelle Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz) im gesamten Haus. Ausnahmen sind nach der aktuellen Umgangsverordnung des Landes Brandenburg ausgeschlossen.
Weiterhin spricht das Klinikum auf Grund der 2G-Regelung und der derzeitigen schweren RSV-Erkrankungswelle ein generelles Besuchsverbot für Kinder unter 12 Jahren aus. Dies dient dem Schutz der kranken Patientinnen und Patienten, aber auch der Kinder selber.

www.asklepios.com/schwedt/patienten/waehrend-aufenthalt/besucher/