Lagebericht vom 17. April 2020 (Archiv)
Verordnungstext im Landesrechtsportal
Die nachgewiesenen Corona-Fälle für Schwedt/Oder liegen seit dem 17. März (1. Fall) konstant im einstelligen Bereich. Trotzdem sind die Bestimmungen der Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg nach wie vor einzuhalten. Deshalb werden die Kontrollen des Stadtordnungsdienstes auf den öffentlichen Spielplätzen, in den Parks und öffentlichen Anlagen am kommenden Wochenende und in den nächsten Wochen fortgesetzt.
Entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften bleiben die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Schwedt/Oder bis zum 3. Mai 2020 weiterhin geschlossen (wie Musik- und Kunstschule, Volkshochschule, kommunale Sportstätten). Geschlossen bleiben auch das Rathaus (einschließlich Sitz Alte Fabrik) sowie alle Gemeindehäuser. Bis zum 3. Mai findet keine Vermietung von kommunalen Räumlichkeiten statt. Alle Veranstaltungen, insbesondere der kommunalen Einrichtungen, sind bis zum 3. Mai abgesagt. Die Uckermärkischen Bühnen Schwedt, das FilmforUM und das AquariUM bleiben ebenfalls geschlossen.
In den kommunalen Kindertagesstätten und Horten erfolgt weiterhin eine Notfallbetreuung. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird ab 27. April 2020 ausgeweitet. Künftig sollen u. a. auch Alleinerziehende die Notfallbetreuung für ihr Kind in Anspruch nehmen dürfen. Voraussichtlich wird diese Regelung ab dem 4. Mai 2020 auch für Vorschulkinder in der Uckermark gelten. Die notwendigen Anträge sind beim Landkreis Uckermark einzureichen.
Der Schulbetrieb in den Grundschulen der Stadt Schwedt/Oder wird gestaffelt ab dem 4. Mai 2020 wieder aufgenommen. Einzelheiten zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes regelt die entsprechende Verordnung des Landes Brandenburg, die heute bekanntgegeben wird.