Lagebericht vom 25. März 2020 (Archiv)
Die Stadt Schwedt/Oder wird in ihren kommunalen Kindertagesstätten die Zahlungspflicht für die Elternbeiträge für den ganzen Monat April zunächst aussetzen. Das gilt unabhängig davon, ob der Kita-Betrieb ab dem 20. April 2020 wieder aufgenommen wird oder nicht. Ein gesonderter Antrag der Eltern ist nicht notwendig. Bei Vorliegen eines SEPA-Mandats (Lastschriftverfahren) wird der Beitrag von der Stadt nicht eingezogen.
Ausnahme: Diese Regelung gilt nur für jene Eltern, deren Kinder nicht in der Notbetreuung der kommunalen Kitas sind.
Auch für die Zeit nach der Corona-Krise gilt selbstverständlich, dass die Einkommensverhältnisse der Eltern bei der Berechnung der Kita-Beiträge berücksichtigt werden. Sollten Anpassungen erforderlich sein, wird nachjustiert. Dafür sind ein entsprechender Elternantrag und ein aktueller Einkommensnachweis notwendig.
Bei der Musik- und Kunstschule gilt ebenfalls, dass die Gebühr für den ganzen Monat April ausgesetzt wird. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.
Sollten Beitrags- und Gebührenschuldner im Zusammenhang mit der Corona-Krise in finanzielle Bedrängnis geraten (sogenannte Härtefälle), dann kontaktieren Sie bitte unbedingt die Mitarbeiter des Fachbereiches Finanzen im Rathaus. Wir werden gemeinsam eine Lösung für das Problem finden.
Sobald die finanziellen und wirtschaftlichen Unterstützungen und die gesetzlichen Regelungen von Land und Bund zur Abmilderung der Folgen der Corona-Krise bekannt und in Kraft sind, wird eine endgültige Lösung erarbeitet werden.
Die Regelungen für Eheschließungen wurden verschärft. Gäste sind nicht zugelassen, ausgenommen sind nur eigene betreuungspflichtige Kinder, die nicht anderweitig in dieser Zeit betreut werden können. Trauungen mit Trauzeugen müssen verschoben werden.