Bauleitplanung
Zur Bauleitplanung gehören der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung und der Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplanung. Vor allem die einzelnen Bebauungspläne der Stadt Schwedt/Oder sollen sicherstellen, dass die im Rahmen der verschiedenen Konzepte erarbeiteten städtebaulichen Entwicklungsziele erreicht werden.
Das Brandenburger Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung bietet ein Online-Angebot für die kommunale Bauleitplanung an, unter: https://bb.beteiligung.diplanung.de.
Bebauungspläne und örtliche Bauvorschriften der Stadt Schwedt/Oder werden im Bürgerinfoportal der Stadt Schwedt/Oder und nun auch im Geoportal der Stadt Schwedt/Oder und der Gemeinde Pinnow veröffentlicht.
Rechtskräftige Bebauungspläne für das Stadtgebiet
Bebauungspläne regeln die Zulässigkeit von Vorhaben und die Art und Weise der zulässigen Nutzungen von Grundstücken.
Rechtskräftige Bebauungspläne für Ortsteile
Bebauungspläne regeln die Zulässigkeit von Vorhaben und die Art und Weise der zulässigen Nutzungen von Grundstücken. Hier sind die Pläne für die Ortsteile erfasst.
Wirksame Flächennutzungspläne
Mit dem Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan stellen Gemeinden ihre beabsichtigte städtebauliche Entwicklung kartografisch und textlich dar.
Städtebauliche Satzungen
Städtebauliche Satzungen regeln im Wesentlichen die Abgrenzung des für eine Bebauung vorgesehenen „Innenbereiches“ zum „Außenbereich“.
Aufstellungsverfahren
Im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) folgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eines Flächennutzungsplanes konkreten gesetzlichen Regelungen und Verfahrensschritten.