Bauordnungswidrigkeiten, Baurechtsverstöße
Eine Ordnungswidrigkeit nach dem Bauordnungsrecht des Landes Brandenburg ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand der Brandenburgischen Bauordnung verwirklicht und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Die Bauaufsichtsbehörden wachen bei der Errichtung, der Änderung, der Beseitigung, der Instandhaltung und der Nutzung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen darüber, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind sie befugt, bei Verstößen gegen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften Anordnungen wie Baueinstellung, Nutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung und Ordnungsverfügung zu erlassen.
Gebühren
gemäß Brandenburgischer Baugebührenordnung (BbgBauGebO)
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) und Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
Brandenburgische Bauordnung, Baugebührenordnung und weitere Landesverordnungen
Satzungen der Stadt Schwedt/Oder einschließlich Bebauungspläne
Anträge – Formulare – Unterlagen
- formlose schriftliche Mitteilung des Verstoßes gegen baurechtliche Vorschriften