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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die förmliche Bestätigung der Bauaufsichtsbehörde über den baulichen Abschluss einer Wohnung gegenüber anderen Wohnungen, Nutzungseinheiten und fremden Räumen. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist erforderlich, wenn ein bestehendes oder zu errichtendes Gebäude mit mehreren Wohnungen oder anderen Nutzungseinheiten in Wohnungseigentum oder Sondereigentum aufgeteilt werden soll.

Gebühren

Rechtsgrundlagen

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung mit folgenden Angaben: Grundstückseigentümer, Anschrift des Grundstücks, Gemarkung, Flur und Flurstücke des Grundstücks (2-fach)
  • Aufteilungsplan (Bauzeichnung) aus Grundriss-, Schnitt- und Aufrisszeichnung im Maßstab 1:100, in dem die Einheiten des Sondereigentums und des Gemeinschaftseigentums eindeutig erkennbar sind. Sämtliche einer Nutzungseinheit zugehörigen Räume sind mit einer gleichen Nummer zu versehen. (2-fach)
  • Lageplan bzw. Flurkarte mit Einteilung der einzelnen Gebäude, sofern sich auf einem Grundstück mehrere Gebäude befinden (2-fach)

Kontakt mit der unteren Bauaufsichtsbehörde

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner
Frau Christin Burghardt
Zimmer
Außenstelle, Raum 1.05
Telefon
03332 446-312
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 3
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 24
16303 Schwedt/Oder
Fax
bauordnungsamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen