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Aus- und Umbettungen von Urnen

Urnen können vom Neuen Friedhof in Schwedt/Oder zu einem anderen Friedhof oder von einem auswärtigen Friedhof zum Neuen Friedhof in Schwedt/Oder ausgebettet werden. Soll eine Urne auf dem Neuen Friedhof in Schwedt/Oder nur einen anderen Platz erhalten, wird sie umgebettet.

Gebühren – Entgelte

  • entsprechend Friedhofsgebührensatzung

Rechtsgrundlagen

  • Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
  • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBestG) vom 7. November 2001
  • Friedhofssatzung
  • Friedhofsgebührensatzung

Anträge – Formulare – Unterlagen

Ausbettung auf einen auswärtigen Friedhof:

  • Formular: Antrag auf Umbettung einer Urne
  • Urnenbeisetzungsgenehmigung des auswärtigen Friedhofs

Ausbettung von einem auswärtigen Friedhof zum Neuen Friedhof in Schwedt/Oder:

  • Formular: Antrag auf Umbettung einer Urne
  • Urnenbeisetzungsgenehmigung des Schwedter Friedhofes einholen
  • Aussuchen und Kauf einer Grabstätte

Umbettung auf dem Neuen Friedhof selbst:

  • Formular: Antrag auf Umbettung einer Urne

Kontakt mit der Friedhofsverwaltung

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Friedhofsverwaltung

Ansprechpartner
Frau Katrin Kuhnert
Telefon
03332 259930
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 4
Neuer Friedhof 1
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 259935
friedhofsverwaltung.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen

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