Aus- und Umbettungen von Urnen
Urnen können vom Neuen Friedhof in Schwedt/Oder zu einem anderen Friedhof oder von einem auswärtigen Friedhof zum Neuen Friedhof in Schwedt/Oder ausgebettet werden. Soll eine Urne auf dem Neuen Friedhof in Schwedt/Oder nur einen anderen Platz erhalten, wird sie umgebettet.
Gebühren – Entgelte
- entsprechend Friedhofsgebührensatzung
Rechtsgrundlagen
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
- Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBestG) vom 7. November 2001
- Friedhofssatzung
- Friedhofsgebührensatzung
Anträge – Formulare – Unterlagen
Ausbettung auf einen auswärtigen Friedhof:
- Formular: Antrag auf Umbettung einer Urne
- Urnenbeisetzungsgenehmigung des auswärtigen Friedhofs
Ausbettung von einem auswärtigen Friedhof zum Neuen Friedhof in Schwedt/Oder:
- Formular: Antrag auf Umbettung einer Urne
- Urnenbeisetzungsgenehmigung des Schwedter Friedhofes einholen
- Aussuchen und Kauf einer Grabstätte
Umbettung auf dem Neuen Friedhof selbst:
- Formular: Antrag auf Umbettung einer Urne