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Genehmigung zur Nutzung des Stadtwappens

Das Wappen der Stadt Schwedt/Oder ist als kommunales Hoheitszeichen geschützt und darf daher nicht beliebig verwendet werden. Nur die Stadt selbst ist befugt, ihr Wappen im Dienstsiegel, auf amtlichen Schriftstücken und auf Amtsschildern abzubilden. Über eine weitere Nutzung hat sie allein zu entscheiden.

Die Stadt Schwedt/Oder sieht in ihrem Wappen neben dem amtlichen Gebrauch vor allem ein Zeichen der eigenen Identität. Eine Nutzung bedarf jedoch der Genehmigung. Diese erteilt die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt nach Prüfung des schriftlichen Antrages mit der Angabe des Verwendungszweckes.

Eine Ausnahme bildet die Darstellung des Wappens zu künstlerischen, kunstgewerblichen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken, sowie zum Zwecke des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung. Eine solche Nutzung ist nicht genehmigungspflichtig und damit jedermann erlaubt.

Gebühren

  • Genehmigung gebührenfrei
  • farbiger Wappenaufkleber 0,50 EUR
  • Wappenvorlage farbig (A4-Ausdruck) 1,00 EUR
  • Farbauszüge für Wappen (A4-Ausdrucke) 1,50 EUR

Rechtsgrundlagen

  • Hauptsatzung
  • Verwaltungsgebührensatzung

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes

Kontakt mit der Pressestelle

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Büro Bürgermeisterin

Ansprechpartner
Frau Corina Müller
Zimmer
Rathaus, Raum 3.73
Telefon
03332 446-205
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Büro Bürger­meisterin
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
pressestelle
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
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und nach Vereinbarung
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen

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