Pressestelle der Stadt Schwedt/Oder
Die Stadt Schwedt/Oder ist gesetzlich verpflichtet, den Medien die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen. Die Pflicht zur Information besteht für alle Bereiche und Vorgänge der Stadt. Per RSS-Feed können die auf der Homepage veröffentlichten Pressemitteilungen der Stadt abgerufen werden. Honorarfrei verwendbare Fotos werden im Artikel Pressematerial angeboten.
Die Pressestelle der Stadt Schwedt/Oder ist der Bürgermeisterin direkt unterstellt. Sie nimmt alle Medienanfragen entgegen. Auskünfte an die Vertreter der Medien werden grundsätzlich nur durch die Bürgermeisterin, den Beigeordneten bzw. die Beigeordnete und die Pressereferentin erteilt. Mit Zustimmung der Bürgermeisterin oder des bzw. der Beigeordneten können auch von anderen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen Auskünfte gegeben werden.
Rechtsgrundlagen
- Grundgesetz Art. 5 Abs. 1
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GO) § 13
- Brandenburgisches Landespressegesetz (BbgPG) § 5