Immissionen (insbesondere Lärm)
Lärm ist ein hörbarer Schall, der eine gewollte Stille stört und damit zur Beeinträchtigung des menschlichen Wohlbefindens führen kann.
Jeder hat durch rücksichtsvolles Verhalten dafür zu sorgen, dass unzulässige Lärmbelästigungen unterbleiben. Die Stadtordnung der Stadt Schwedt/Oder schreibt vor, dass von 22 bis 6 Uhr die Nachtruhe störenden Betätigungen verboten sind.
Hinweis: Abweichend von dem unten genannten Ansprechpartner ist für Beschwerden zum Lärm aus gewerblichen Verrichtungen oder genehmigungsbedürftigen Anlagen das Landesamt für Umwelt Brandenburg, Dammweg 11, 16303 Schwedt/Oder, Telefon 03332 441-721 zuständig.
Rechtsgrundlagen
- Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
- Stadtordnung
Verwarn- oder Bußgeld
- Verwarngeld 5,00 EUR bis 55,00 EUR
- Bußgeld 5,00 EUR bis 5.000,00 EUR
Anträge – Formulare – Unterlagen
-
keine