Tierkörperbeseitigung
Fremde und herrenlose Körper von Hunden, Katzen und anderen Tieren, wenn sie auf öffentlichen Straßen anfallen, sind vom Straßenbaulastträger zu beseitigen und deshalb beim Stadtordnungsdienst zu melden. Dieser veranlasst die Abholung und Beseitigung des Tierkörpers auf öffentlichen Straßen und Plätzen.