Sterbefälle ohne Angehörige
Die Stadt Schwedt/Oder ist für die Bestattung von unbekannten Toten sowie von Verstorbenen ohne Angehörige zuständig.
Grundsätzlich sind die Angehörigen oder die vom Verstorbenen zu Lebzeiten beauftragten Personen bestattungspflichtig. Als Angehörige gelten Ehegatten, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern sowie deren Nachkommen in der genannten Reihenfolge. Sind Bestattungspflichtige nicht vorhanden, nicht zu ermitteln oder kommen ihrer Bestattungspflicht nicht nach, veranlasst der Fachbereich Ordnung und Brandschutz die Bestattung.
Wer als Bestattungspflichtiger nicht für die Bestattung sorgt, handelt ordnungswidrig. Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 EUR geahndet werden
Rechtsgrundlagen
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Brandenburgisches Bestattungsgesetz
Kosten
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Die Kosten hierzu werden dem Bestattungspflichtigen auferlegt.