Wahlbehörde
Die Wahlbehörde ist bei jeder Wahl für das Erstellen des Wählerverzeichnisses und der Wahlbenachrichtigungskarten sowie für die Ausgestaltung der Wahllokale zuständig. Die amtlichen Bekanntmachungen zu den Wahlen werden in der Märkischen Oderzeitung veröffentlicht.
Hinweis: Sie haben die Möglichkeit, Datenübermittlungen an Parteien, politische Vereinigungen u. a. aus dem Melderegister zu widersprechen: Sperrung von Melderegisterauskünften.
Rechtsgrundlagen
- das jeweilige Gesetz für die anstehende Wahl