Hausnummernvergabe
Die Vergabe von Hausnummern erfolgt in der unteren Bauaufsichtsbehörde automatisch, wenn ein Bauantrag gestellt und genehmigt wurde. Ansonsten kann formlos in der Behörde ein Antrag gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
- Brandenburgisches Statistikgesetz
- Baugesetzbuch
- Stadtordnung
Anträge – Formulare – Unterlagen
Für die Neuvergabe oder Änderung einer Hausnummer sind erforderlich:
- formloser Antrag
- Lageplan
- Flur- und Grundstücksbezeichnung
Gebühren – Entgelte
- keine