Meldebescheinigung
Meldebescheinigungen über die Angaben zur eigenen Person benötigt man für die Beantragung von Leistungen in anderen Ämtern, u. a. zum Beispiel in der Kfz-Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, Bundeselterngeldstelle, im Standesamt, eventuell im Sozialamt.
Eine persönliche Beantragung ist erforderlich.
Gebühren – Entgelte
- 5,00 EUR
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz (BMG) § 18
- Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) in der jetzt gültigen Fassung, in Verbindung mit der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales – GebOMI), Tarifstelle 2, in der jetzt gültigen Fassung
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass