Mietzinsüberprüfung
Eine Überprüfung erfolgt, wenn der Bürger einen formlosen Antrag auf Überprüfung seines Mietzinses stellt. Es wird nur nachvollzogen, ob der Mietzins mit der ortsüblichen Vergleichsmiete übereinstimmt. Hierbei erfolgt keine Rechtsberatung. Mit einer solchen Überprüfung soll Mietpreiswucher geahndet bzw. bei falsch berechnetem Mietzins über den Vermieter eine Korrektur veranlasst werden. Hinweis: Die Mietzinsüberprüfung erfolgt nur im persönlichen Gespräch.
Gebühren – Entgelte
- keine
Rechtsgrundlagen
- Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Preisabgabengesetz und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, das Wirtschaftsstrafgesetz 1954 und die Preisabgabenverordnung (POwiZV)
Anträge – Formulare – Unterlagen
- formloser Antrag des Bürgers
- Mietvertrag, sowie dazugehörige Änderungen
- Betriebskostenabrechnung