Führerschein-Umtausch der Jahrgänge 1959 bis 1964 (Archiv)
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Uckermark arbeitet auch weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 03984 703737. Leider ist es nicht immer möglich, jeden Anruf entgegen zu nehmen. Alternativ können die Anliegen auch per E-Mail fahrerlaubnis@uckermark.de übermittelt werden. Dazu sind die Kontaktdaten, vorzugsweise mit Rückrufnummer, anzugeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich darum, sich zeitnah in Verbindung zu setzen.
Für die Außenstelle der Kreisverwaltung in Schwedt (Berliner Straße 123, Raum 116) kann auch online ein Termin über die Internetseite des Landkreises termine.uckermark.de gebucht werden.
Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge auf Umtausch der Fahrerlaubnis und um eine zeitnahe Bearbeitung des Antrages zu gewährleisten, wird darum gebeten, dass nur diejenigen Fahrerlaubnisinhaber einen Antrag stellen, die gemäß der Übersicht aktuell zum Umtausch verpflichtet sind.
Inhaber von Papierführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1959 und dem 31. Dezember 1964 geboren wurden, müssen bis zum 19. Januar 2023 ihre Führerscheine in EU-Kartenführerscheine umtauschen, wenn sie weiterhin aktiv am Straßenverkehr teilnehmen wollen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass nach einem übereinstimmenden Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 9./10. Dezember 2021 und der Innenministerkonferenz vom 17. Januar 2022 Verstöße gegen die Umtauschpflicht alter Führerscheine angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst bis zum 19. Juli 2022 nicht sanktioniert werden sollen. Das bedeutet, das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro soll von der Polizei nicht erhoben werden.
Davon betroffen sind alle Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Sie mussten ihren Führerschein ursprünglich bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Eine von der Innenministerkonferenz beschlossene Fristverlängerung der aktuell abgelaufenen Umtauschfrist auf den 19. Juli 2022 muss noch im Bundesrat beschlossen werden.
Für Anfragen zum Bearbeitungsstand der eigenen Anträge und für die Anforderung von Karteikartenabschriften (Registerauszüge) ist bitte ausschließlich eine Kontaktaufnahme per E-Mail fahrerlaubnis@uckermark.de zu nutzen.