Führerscheinangelegenheiten
Die Beantragung einer Fahrerlaubnis bzw. eines Führerscheins kann in der Gemeinde, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, vorgenommen werden. Die Gemeinde übersendet die kompletten Antragsunterlagen an die zuständige Führerscheinstelle des Landkreises Uckermark in Prenzlau zur weiteren Bearbeitung.
Lediglich zur Abholung des Führerscheins muss der Antragsteller persönlich nach Prenzlau fahren.
Möglich sind folgende Anliegen:
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis,
- Neuerteilung einer Fahrerlaubnis,
- Ersatz wegen Verlust,
- Ersatz wegen Änderungen (z. B. Namensänderung, Auflagen)
- Umstellung bzw. Umtausch einer Fahrerlaubnis alten Rechts in EU-Fahrerlaubnis,
- Ersatz wegen Verlust und gleichzeitiger Umstellung bzw. Umtausch,
- Begleitetes Fahren ab 17 Jahre.
Bei Angelegenheiten, wie Erweiterung der Fahrerlaubnis oder internationaler Führerschein, ist die Behörde in Prenzlau aufzusuchen:
Kreisverwaltung Uckermark, Ordnungsamt, SG Straßenverkehr
Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau
Internet: www.uckermark.de
Die Kreisverwaltung Uckermark bietet beim Führerscheinumtausch folgende Online-Dienstleistungen an:
Beantragung einer Karteikartenabschrift
Führerscheinauskunft (Auskunft, ob der Führerschein abholbereit ist)
Gebühren
- 5,10 EUR bei Antragstellung
Die Gesamtgebühr (abzüglich der Antragsgebühr in Höhe von 5,10 EUR) wird vom Landkreis Uckermark bei Abholung des Führerscheins erhoben.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz
- Fahrerlaubnisverordnung
Anträge – Formulare – Unterlagen
Die Antragstellung kann nur durch persönliche Vorsprache erfolgen. In jedem Fall ist ein Lichtbild neueren Datums sowie ein amtliches Personaldokument mitzubringen. Weitere vorzulegende Unterlagen können erforderlich sein und sind im Vorfeld zu erfragen.