Mietschuldnerberatung (zur Verhinderung von Obdachlosigkeit)
Die Beratung erfolgt nur im persönlichen Gespräch.
Gebühren – Entgelte
- keine
Rechtsgrundlagen
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, § 2 Abs. 2
- Ordnungsbehördengesetz § 1 Abs. 1, § 13 Abs. 1
Anträge – Formulare – Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Übersicht zum aktuellen Mietschuldenstand/evtl. Ratenzahlungsvereinbarung-, Mahn- bzw. Kündigungsschreiben des Vermieters
- Mietvertrag (evtl. Änderungen dazu), letzte Betriebskostenabrechnung
- evtl. Wohngeldbescheid
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, die Einkommen erzielen (dazu zählen: Lohn/Gehalt, Leistungen des Arbeitsamtes, des Amtes zur Grundsicherung, des Sozialamtes, Bafög, BAB, Rente, Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld)
- Übersicht von den Ausgaben: GEZ-Gebühren, Energievorauszahlungen, Versicherungen, Kfz-Steuern, Ratenzahlungen, Telefongebühren, Kontoführungsgebühren usw.