Anschluss an die öffentliche Straße (Grundstücks- und Baustellenzufahrt, Zuwegung)
Um Grundstücke an die öffentliche Straße anzuschließen, insbesondere bei der Errichtung einer Grundstücks- und Baustellenzufahrt oder einer Zuwegung, sind Tiefbauarbeiten an einer öffentlichen Straße und ihren Nebenanlagen erforderlich, siehe auch Aufbruch kommunaler Flächen.
Für diese Arbeiten bedarf es der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Ein entsprechender Antrag ist rechtzeitig und schriftlich zu stellen. Die Zustimmung wird durch Aushändigung einer Genehmigung erteilt. Werden Arbeiten an der Straße und an ihren Nebenanlagen ohne eine solche Zustimmung durchgeführt, kann die Behörde gegen die Bauausführung einschreiten.
Antragsfrist
Die Anträge auf Errichtung von Grundstückszufahrten usw. sind spätestens 2 Wochen vor geplantem Baubeginn schriftlich einzureichen (bei längerfristigen Maßnahmen 1 Monat vorher).
Gebühren
- entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung
Rechtsgrundlagen
- Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) §§ 18, 20 und 22
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Verwaltungsgebührensatzung
- Sondernutzungssatzung
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Formular: Antrag auf Erteilung einer Zustimmung für die Errichtung von Grundstückszufahrten und Zuwegungen
- Formular: Antrag auf Erteilung einer Zustimmung für die Errichtung einer Baustellenzufahrt
- Dem Antrag sind entsprechende Lagepläne beizufügen, aus denen Art und Umfang der geplanten Arbeiten qualitativ gut lesbar hervorgehen.