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Gewerbeabmeldung

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Die Anzeige muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks „Gewerbeabmeldung – GewA 3“ erfolgen.

Die zuständige Behörde hat den Empfang mangelfreier Anzeigen innerhalb von 3 Tagen zu bescheinigen. Bei persönlicher Vorsprache im Gewerbeamt erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.

Über das Portal des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg (EAP) ist es möglich, die Abmeldung des Gewerbes auf elektronischem Wege zu erledigen.

Gebühren

  • 12,00 EUR – für natürliche und juristische Personen

Rechtsgrundlagen

  • § 14 Gewerbeordnung (GewO)
  • Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigeverfahrens (Gewerbeanzeigeverordnung – GewAnzV)
  • Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO)

Anträge – Formulare – Unterlagen

  • Formular zur Gewerbeabmeldung – GewA 3
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Kontakt mit dem Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Gewerbeangelegenheiten

Ansprechpartner
Frau Nathalie Suckow
Zimmer
Rathaus, Raum 2.19
Telefon
03332 446-660
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 6
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
gewerbeamt.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen