Führerschein-Umtausch
Daher wird die wöchentliche Besetzung der Außenstelle in Schwedt ab Mai bis zunächst September 2025 ausgesetzt.
Die Fahrerlaubnisbehörde weist darauf hin, dass auch Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 01.01.1999 bis 31.12.2001 bis zum 19. Januar 2026 umzutauschen sind.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist telefonisch unter der Durchwahl: 03984 70-3737, per Fax: 03984 70-3599, per Mail: fahrerlaubnis@uckermark.de oder persönlich während der folgenden Öffnungszeiten in der Kreisverwaltung Uckermark in Prenzlau (Haus 5, EG) erreichbar:
- Montag: 8 bis 12 Uhr
- Dienstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
- Donnerstag: 8 bis 12 Uhr
- Freitag: 8 bis 11.30 Uhr
Alles Informationen zum Thema „Zulassung & Fahrerlaubnis“ ist im Internet unter https://www.uckermark.de/Ordnung-Verkehr-Sicherheit/Zulassung-Fahrerlaubnis/ nachzulesen.
Es besteht auch die Möglichkeit, per Onlinezugriff über die Funktion „Führerscheinauskunft“ https://service.uckermark.de/fsb/ zu ermitteln, ob der neue Führerschein bereits in der Führerscheinstelle zur Abholung bereitliegt.