Anmeldung für das Schuljahr 2025/2026
Gemäß § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen können auch Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Entsprechende Anträge sollen gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes enthalten. In begründeten Ausnahmefällen können Eltern eine Zurückstellung vom Schulbesuch beantragen. Die Entscheidung wird durch die Schulleitung der aufnehmenden Schule getroffen.
Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
Jedes Wohngebiet ist einer örtlich zuständigen Grundschule zugeordnet. Grundlage bilden die Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Schwedt/Oder (Schulbezirkssatzung) und die Satzung über den Schulbezirk der Wilhelm-Busch-Grundschule Pinnow. Die Schulbezirkssatzungen sind in ihrer derzeit gültigen Fassung im Amtsblatt für die Stadt Schwedt/Oder und für die Gemeinde Pinnow vom 28. Oktober 2023 öffentlich bekannt gemacht und im Internet unter www.schwedt.eu (Schulbezirke) veröffentlicht worden.
Die Anmeldung der Kinder erfolgt zu den nachfolgend festgelegten Terminen:
Grundschule „Bertolt Brecht“
18. Februar 2025, 12:00 – 17:00 Uhr
19. Februar 2025, 12:00 – 17:00 Uhr
20. Februar 2025, 12:00 – 17:00 Uhr
Astrid Lindgren Grundschule
14. Januar 2025, 12:00 – 16:00 Uhr
15. Januar 2025, 12:00 – 16:00 Uhr
16. Januar 2025, 12:00 – 18:00 Uhr
Grundschule „Am Waldrand“
25. Februar 2025, mit Terminvergabe
26. Februar 2025, mit Terminvergabe
27. Februar 2025, mit Terminvergabe
Erich Kästner-Grundschule
21. Januar 2025, mit Terminvergabe
23. Januar 2025, mit Terminvergabe
Cornelia-Funke-Grundschule Passow
22. Februar 2025, 8:30 – 12:00 Uhr
Wilhelm-Busch-Grundschule Pinnow
27. Januar 2025, mit Terminvergabe
28. Januar 2025, mit Terminvergabe
Bei der Anmeldung wird der Lern-, Leistungs- und Entwicklungsstand Ihres Kindes festgestellt. Eine persönliche Vorstellung des Kindes ist dabei erforderlich. Folgende Unterlagen sind ebenfalls mitzubringen: die Geburtsurkunde des Kindes, wenn vorhanden die Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung oder die Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg, die Erklärung der Teilnahme an einem Sprachförderkurs oder die Teilnahmebestätigung einer sprachtherapeutischen Behandlung.