Sterbefall
Wenn man von einem lieben Menschen oder Verwandten durch den Tod getrennt wird, kommt zu dem schmerzlichen Verlust noch die Last der Bestattung und der Behördengänge hinzu.
Beurkundung eines Sterbefalls und Ausstellung einer Sterbeurkunde
Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden. Zur Anzeige sind folgende Personen – und zwar in dieser Reihenfolge – verpflichtet:
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Sterbefälle ohne Angehörige
Die Stadt Schwedt/Oder ist für die Bestattung von unbekannten Toten sowie von Verstorbenen ohne Angehörige zuständig.
Grundsätzlich sind die Angehörigen oder die vom Verstorbenen zu Lebzeiten beauftragten Personen bestattungspflichtig. Als Ange...