Anzeigen von Sprengungen bzw. Kampfmittelfunden
Die Durchführung von Sprengungen (z. B. von Schornsteinen, Gebäuden o. ä.) im Gebiet der Stadt Schwedt/Oder ist 14 Tage vorher im Fachbereich Bürgerdienste, Ordnung und Soziales der Stadt anzuzeigen.
Wer Kampfmitte...