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Winterdienst – wer ist zuständig?

Foto: Räumfahrzeug auf verschneitem Weg
Räumfahrzeug auf verschneitem Weg
Die Stadt Schwedt/Oder handelt nach ihrer Straßenreinigungssatzung und räumt ausgewählte Fahrbahnen, Bushaltestellen und Glascontainerstandorte sowie öffentliche Gehwege in einer Breite von 1,50 Metern. Nebenstraßen und Parkplätze sind nicht Teil der regelmäßigen Winterwartung. 

Im Straßenverzeichnis der Satzung werden die zu räumenden Straßen und Gehwege aufgelistet (Reinigungsklasse 4 bzw. 6).

Der Winterdienst der Stadt erfolgt nach Prioritäten und Einsatzplan. Bei starkem Schneefall oder überraschender Eisglätte kann es zu Verzögerungen kommen.

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Gehwege vor dem eigenen Grundstück zu beräumen bzw. einen 1,50 Meter breiten Streifen am Fahrbahnrand, wenn ein Gehweg fehlt. Dies sollte werktags bis spätestens 7 Uhr erfolgen, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 9 Uhr.

Downloads

Satzung über die Reinigung und Winterwartung der öffentlichen Straßen in der Stadt Schwedt/Oder (Straßenreinigungssatzung) (PDF, nicht barrierefrei)