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Bundeselterngeld

Die Familienleistung Elterngeld kann nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) in Anspruch nehmen, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

Wichtige Informationen zum Elterngeld, Elterngeld Plus und zur Elternzeit entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

www.familien-wegweiser.de

www.familienportal.de

Bitte beachten Sie, dass die Elterngeldstelle der Stadtverwaltung Schwedt/Oder nur für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schwedt/Oder sowie deren Ortsteile zuständig ist.

Der Bereich Bundeselterngeld ist an die Aufrufanlage im Rathaus angeschlossen.

Gebühren – Entgelte

  • keine

Rechtsgrundlagen

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Anträge – Formulare – Unterlagen

Alle Unterlagen werden nach persönlicher Beratung in der Elterngeldstelle ausgegeben oder auf Wunsch versendet.

Zum Download gibt es den Antrag auf Elterngeld und die Bescheinigung des Arbeitgebers zum Antrag auf Elterngeld.

Des Weiteren kann der für das Land Brandenburg einheitliche Elterngeldantrag auf der bundesweiten Plattform www.elterngeld-digital.de online ausgefüllt werden.

Auf der Online-Plattform führt ein digitaler Antragsassistent Schritt für Schritt durch das Antragsformular. Der Antragsassistent hilft bei Fragen rund um das Elterngeld und prüft, ob die eingegebenen Daten valide sind. Der Elterngeldrechner hilft den Antragsstellenden, Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus untereinander aufzuteilen. Die zuständige Elterngeldstelle wird automatisch ermittelt. Nach Eingabe der Daten muss der Antrag noch ausgedruckt, unterschrieben und postalisch an die zuständige Elterngeldstelle gesendet werden.

Welche Nachweise sind dem Antrag beizufügen?

  • Original-Geburtsurkunde Ihres Kindes mit dem Vermerk „zur Beantragung von Elterngeld“
  • Nachweise über Ihr bisheriges Einkommen
  • falls Sie nicht-selbstständig sind:
    • als Mutter: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt
    • als Vater: die Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
  • falls Sie selbstständig sind:
    • in der Regel Ihren letzten Steuer-Bescheid
  • falls Sie Arbeitnehmerin sind:
    • Bescheinigungen Ihrer Krankenkasse über Ihr Mutterschaftsgeld nach der Geburt und
    • Bescheinigungen Ihres Arbeitgebers über Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.
  • falls Sie Beamtin oder Soldatin sind:
    • Bescheinigungen über Dienstbezüge während des Mutterschutzes und
    • Bescheinigungen über Zuschüsse zu diesen Bezügen.

Kontakt mit dem Bereich Bundeselterngeld

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Datenschutz:*

Zuständigkeit

Bundeselterngeld

Ansprechpartner
Frau Caroline Beccard (Vertretung: Frau Juliane Krüger)
Zimmer
Rathaus, Raum 1.13
Telefon
03332 446-836
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 5
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 446-612
bundeselterngeld.stadt
@schwedt.de
Kontaktformular

Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
9–12 Uhr
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen