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Umwelt- und Naturschutzpreis der Bürgermeisterin

Anlässlich des Weltumwelttages am 5. Juni wird alle zwei Jahre der Umwelt- und Naturschutzpreis der Stadt Schwedt/Oder ausgeschrieben. Um den mit 800 Euro dotierten Umweltpreis können sich alle Einzelpersonen, Vereine, Interessengemeinschaften und Gruppen bewerben, die aktiv im Umwelt- und Naturschutz tätig sind.

Die Auswahl der Preisträger bzw. Preisträgerinnen und die Verleihung des Umwelt- und Naturschutzpreises erfolgt nach den Grundsätzen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 2. April 1998.

Auswahlkriterien:

  • Auswirkungen auf die Umwelt und Natur
  • Förderung des Umwelt- und Naturschutz-Bewusstseins
  • Öffentlichkeitswirksamkeit
  • Abschätzung der investierten ehrenamtlichen Arbeit, zeitlicher Umfang des Projektes
  • Motivation aufgrund der Preisvergabe soll sein, sich weiterhin für Umwelt- und Naturschutzprobleme zu engagieren

Rechtsgrundlagen

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder
vom 2. April 1998 (Vorlage 835/98, Beschluss 738/29/98) und
1. Änderung vom 21. März 2002 (Beschluss 523/20/02) und
2. Änderung vom 17. April 2008 (Vorlage 624/08, Beschluss 523/27/08)

Anträge – Formulare – Unterlagen

Die Vorschläge müssen schriftlich eingereicht werden.

Die Arbeiten bzw. Initiativen sollen sich auf folgende Bereiche beziehen:

  • Lösungsvorschläge für Umweltprobleme
  • Landschaftsschutz, Landschaftspflege, Stadtökologie
  • Lärmschutz
  • Abfallminimierung
  • Wasserreinhaltung, Gewässerschutz
  • Umwelterziehung, Umweltbewusstsein
  • Naturschutzarbeit

Kontakt mit der Pressestelle

Alle persönlichen Angaben sind freiwillig und werden nur zur Kontaktaufnahme genutzt. Pflichtfelder sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

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Zuständigkeit

Büro Bürgermeisterin

Ansprechpartner
Frau Corina Müller
Zimmer
Rathaus, Raum 3.73
Telefon
03332 446-205
Adresse
Stadt Schwedt/Oder, Büro Bürger­meisterin
Dr.-Th.-Neubauer-Str. 5
16303 Schwedt/Oder
Fax
03332 22116
pressestelle
@schwedt.de
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Sprechzeiten

Di.
9–12 und 13–18 Uhr
Do.
9–12 und 13–15 Uhr
Fr.
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und nach Vereinbarung
Keine Sprechzeit: am 24.12., 31.12., an gesetzlichen Feiertagen und ausgewählten Brückentagen