Spendenbescheinigung
Spenden für die Stadt Schwedt/Oder einschließlich ihrer Einrichtungen, wie Kindertagesstätten, Grundschulen, Städtische Museen, Stadtbibliothek und Volkshochschule, können auf das folgende Konto bei der Stadtsparkasse Schwedt überwiesen werden:
IBAN DE02 1705 2302 0010 0002 00
SWIFT-BIC: WELADED1UMX
Bitte achten Sie darauf, dass im Überweisungstext das Wort „Spende“ sowie der Spendenzweck steht.
Die Abteilung Kämmerei des Fachbereiches Finanzverwaltung erteilt auf Antrag eine Spendenbescheinigung für eine Spende an die Stadtverwaltung und ihre Einrichtungen. Diese kann nur erteilt werden, wenn der Zweck der Spende dem § 10 b Abs. 1 Einkommensteuergesetz entspricht. Für Geld- bzw. Sachspenden sind nachstehende Antragsformulare auszufüllen.
Spenden für das laufende Jahr müssen bis spätestens 31. Dezember auf dem Konto der Stadtverwaltung eingegangen sein. Der Spender haftet für die Richtigkeit der Angaben. Falsche Angaben können steuerrechtliche Folgen haben.
Vereine, die anerkannte steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, können in der Regel Spenden entgegennehmen und selbst eine Spendenbescheinigung ausstellen. Wenden Sie sich direkt an den Verein.
siehe Vereine und Gruppen
Gebühren – Entgelte
keine
Rechtsgrundlagen
Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) § 50 (1)
Anträge – Formulare – Unterlagen
- Formular: Antrag auf Erteilung einer Spendenbescheinigung für eine Geldspende
- Formular: Antrag auf Erteilung einer Spendenbescheinigung für eine Sachspende